LEI-Code und die European Business Wallet

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LEI-Code-Karte, die in eine digitale Wallet eingefügt wird – Illustration des LEI-Codes und der European Business WalletDer LEI-Code spielt eine zentrale Rolle in Europas neuer European Business Wallet – einem harmonisierten digitalen Identitätsinstrument für EU-Unternehmen. Die Europäische Union gestaltet neu, wie Unternehmen ihre Identität nachweisen, Dokumente unterzeichnen und grenzüberschreitend mit Behörden interagieren. Der LEI (Legal Entity Identifier, ein eindeutiger globaler Identifikator für juristische Personen) ist entscheidend dafür, dass dies in der Praxis funktioniert.

Was ist die European Business Wallet?

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die EBW-Verordnung im November 2025 (COM(2025) 838) veröffentlicht. Das Ziel ist klar: den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU schneller und einfacher zu machen.

Mit einer EBW kann ein Unternehmen die folgenden Handlungen digital durchführen – mit voller Rechtswirkung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten:

  • Die eigene Identität verifizieren und Gegenpartei-Daten in Echtzeit prüfen
  • Verifizierte Dokumente wie Lizenzen, Genehmigungen und Zertifikate erstellen, speichern und teilen
  • Dokumente elektronisch signieren und mit einem Zeitstempel versehen
  • Vollmachten erteilen, damit andere im Namen des Unternehmens handeln können
  • Über einen sicheren Kanal mit anderen Unternehmen und Behörden kommunizieren

Behörden müssen EBW-basierte Identitäten gesetzlich akzeptieren. Unternehmen entscheiden jedoch selbst, ob sie die Wallet nutzen. Die EU-weite Einführung soll voraussichtlich ab 2028 beginnen.

Wo passt der LEI-Code in die European Business Wallet?

Der Verordnungsvorschlag zur EBW führt den LEI-Code als eines der Attribute auf, die ein Unternehmen in der Wallet speichern kann – neben USt-IdNr., der EUID (European Unique Identifier, ein EU-weiter Identifikator, der Unternehmen in nationalen Unternehmensregistern zugewiesen wird) und weiteren verifizierten Daten.

GLEIF (Global Legal Entity Identifier Foundation, die internationale Organisation, die das globale LEI-System beaufsichtigt) hat aktiv empfohlen, dass die Mitgliedstaaten den LEI zu einem verpflichtenden Wallet-Attribut machen – nicht zu einem optionalen. Der Grund ist praktisch: Ohne den LEI kann die EBW Unternehmen, die im Finanzdienstleistungsbereich tätig sind, nicht vollständig unterstützen. Der LEI verbindet Compliance-Anforderungen aus Onboarding, Zahlungen, Kapitalmärkten, Transaktionsmeldungen und Geldwäschebekämpfung zu einem einzigen vertrauenswürdigen Identifikator – nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit.

Darüber hinaus öffnet die Einbettung des LEI in die EBW die Tür zum vLEI (verifiable Legal Entity Identifier, eine kryptografisch verifizierbare Version des LEI). Das ermöglicht eine automatisierte Identitätsprüfung mit hoher Sicherheit – besonders relevant für digitale Vermögenswerte, Lieferketten-Ökosysteme und automatisierte B2B-Transaktionen (Business-to-Business).

EUID und LEI: Unterschiedliche Identifikatoren, unterschiedlicher Geltungsbereich

Die EBW nutzt die EUID als primären Identifikator. Die EUID funktioniert jedoch nur innerhalb der EU. Der LEI hingegen ist ein globaler Standard, den Regulierungsbehörden und Behörden weltweit anerkennen.

Ein Unternehmen, das ausschließlich innerhalb der EU tätig ist, kann sich auf die EUID stützen. Ein Unternehmen, das grenzüberschreitende Zahlungen tätigt, an Kapitalmärkten handelt oder Verträge außerhalb der EU abschließt, benötigt den LEI. DORA (Digital Operational Resilience Act, der digitale Resilienzrahmen der EU für Finanzunternehmen) zeigt bereits, wie beide Identifikatoren nebeneinander funktionieren: EU-basierte IKT-Anbieter können die EUID nutzen, während Anbieter außerhalb der EU einen LEI vorhalten müssen.

Kurz gesagt: Die beiden Identifikatoren konkurrieren nicht. Sie ergänzen sich.

Warum der LEI schon jetzt wichtig ist – nicht erst, wenn die EBW kommt

Die EBW nimmt als Verordnung noch Gestalt an. Der LEI-Code hat jedoch bereits heute in mehreren regulatorischen Rahmenwerken rechtliche Bedeutung.

Wenn Ihr Unternehmen Wertpapiere handelt, verlangt MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive, der EU-Rahmen für Wertpapierhandel und Investmentdienstleistungen) einen gültigen LEI – ohne ihn dürfen Wertpapierfirmen den Handel nicht ausführen. Unter EMIR (European Market Infrastructure Regulation, der EU-Rahmen für Derivatemärkte) müssen Unternehmen Derivatetransaktionen unter Verwendung eines LEI melden. DORA verlangt von Finanzinstituten, ihre IKT-Dienstleister mit einem LEI zu identifizieren. Der AML-Rahmen (Anti-Money Laundering, der regulatorische Rahmen zur Verhinderung von Finanzkriminalität) nutzt den LEI als Teil der Kunden-Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus unterstützt der Zahlungsnachrichtenstandard ISO 20022 die Einbindung des LEI in grenzüberschreitende Zahlungsnachrichten.

Daher ist die Vorbereitung auf die EBW durch die Registrierung eines LEI kein zusätzlicher Schritt. In vielen Branchen ist sie bereits eine Voraussetzung.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Europas Infrastruktur für Unternehmensidentitäten wird digital. Die EBW wird einen neuen Standard dafür schaffen, wie Unternehmen sich identifizieren, Dokumente teilen und Transaktionen innerhalb der EU durchführen.

Unternehmen, die bereits einen aktiven LEI-Code besitzen, sind einen Schritt voraus. Die Registrierung dauert nur wenige Minuten und der LEI wird nahezu sofort ausgestellt.

Registrieren Sie Ihren LEI-Code noch heute und seien Sie bereit für die Zukunft der europäischen digitalen Unternehmensidentität.