Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Holen Sie sich Ihre LEI
Schließen Sie unseren Antragsprozess in nur wenigen Minuten ab.
In 15 Minuten fertig

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umreißen den regulatorischen Rahmen, die Verpflichtungen und die Rechte, die mit der Nutzung der von LEI System OU bereitgestellten LEI-Registrierungs-, Verlängerungs- und Verwaltungsdienste verbunden sind.

1. Vertragspartei

LEI System OU, eine in Estland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist die Vertragspartei, die Dienstleistungen unter der Marke LEI System erbringt. In Fällen, in denen keine lokale Tochtergesellschaft von LEI System im Wohnsitzland des Kunden existiert, fungiert LEI System OU (LEI-Nummer 984500908J38713A7650) als die standardmäßige juristische Person. LEI System fungiert als LEI-Registrierungsstelle und unterhält eine Kooperation mit der offiziell akkreditierten Local Operating Unit (LOU), Ubisecure Oy (handelnd als RapidLEI), die LEI hält: 529900T8BM49AURSDO55.

2. Beantragung und Verwaltung von LEIs

2.1. Der Kunde kann einen Antrag auf Erhalt, Verlängerung oder Übertragung einer Rechtsträgerkennung stellen, indem er das entsprechende Online-Formular ausfüllt und die Zahlung mit einer akzeptierten Methode wie Kreditkarte oder PayPal abschließt.

2.2. Mit dem Absenden des Antrags erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt sich damit einverstanden und bestätigt, dass alle bereitgestellten Daten korrekt sind. Der Antragsteller versichert, dass er befugt ist, im Namen der betreffenden juristischen Person zu handeln. Bestimmte Kontaktdaten können an die LOU weitergegeben werden, um die Validierung zu unterstützen.

2.3. Der Kunde autorisiert LEI System, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LOU (z. B. denen von RapidLEI) in seinem Namen zuzustimmen. Alle LOU-Vereinbarungen basieren auf GLEIF-Richtlinien und sind im Wesentlichen ähnlich. Beispielsweise finden Sie die Nutzungsbedingungen von RapidLEI hier.

2.4. LEI System wird die Befugnis erteilt, im Namen der juristischen Person des Kunden in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der LEI zu handeln, einschließlich ihrer Ausstellung, jährlichen Verlängerung und Übertragung.

2.5. Wenn eine LEI von einem anderen Anbieter zu LEI System übertragen wird, kann ein Wechsel der LOU erforderlich sein. Eine Übertragung muss vor oder gleichzeitig mit der Verlängerung erfolgen.

2.6. LEIs unter der Verwaltung von LEI System können bis zu 60 Tage vor dem Ablaufdatum verlängert werden. In Situationen, in denen eine vorzeitige Verlängerung nach einer Übertragung von einem anderen Dienstleister erfolgt, kann es zu einer Verkürzung der Gültigkeitsdauer kommen.

2.7. Die Bearbeitung beginnt, sobald sowohl der Antrag als auch die Zahlung eingegangen sind.

2.8. LEI System kann Unterlagen anfordern, die die Befugnis des Antragstellers bestätigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Vollmacht.

2.8.1. Genehmigungen müssen ausschließlich von Personen unterzeichnet werden, die offiziell befugt sind, die juristische Person zu vertreten. Die Fälschung oder falsche Darstellung der Unterschriftsberechtigung ist strengstens untersagt.

2.8.2. Vor der Ausstellung oder Verlängerung eines LEI übermittelt LEI System in Zusammenarbeit mit der LOU eine Datenüberprüfungsanfrage an das offizielle Register der jeweiligen Rechtsordnung, wie von GLEIF anerkannt. Die aus dieser Anfrage gewonnenen Daten werden dem Kunden zur Überprüfung und Bestätigung weitergeleitet.

2.8.3. Der Kunde hat das Recht, die aus dem Register abgerufenen Daten zu bestätigen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung ist der Kunde verpflichtet, eine Begründung zu liefern und seine Daten mit dem offiziellen Register der jeweiligen Rechtsordnung abzugleichen, bevor der LEI ausgestellt oder verlängert werden kann.

2.8.4. Wenn die aus dem Register abgerufenen Daten mit den vom Kunden im Antrag übermittelten Daten übereinstimmen, kann LEI System nach eigenem Ermessen die Daten im Namen des Kunden bestätigen. LEI System ist hierzu nicht verpflichtet.

2.9. Zusätzliche Unterlagen können zu Überprüfungszwecken angefordert werden, einschließlich:
• eine Kopie der Registrierungsbescheinigung des Unternehmens
• Identifizierung der autorisierten Vertreter
• Nachweis des Gründungsdatums
• Unterlagen, die Änderungen an den Unternehmensunterlagen belegen

2.10. Wenn das Unternehmen von einer Muttergesellschaft gehalten oder kontrolliert wird, die konsolidierte Finanzberichte erstellt, müssen Level-2-Daten (elterliche Daten) übermittelt werden. Wenn eine Berichterstattung nicht möglich ist, muss ein triftiger Grund angegeben werden.

2.10.1. Die Dokumentation zur Bestätigung des Konsolidierungsstatus kann von LEI System angefordert werden.

2.11. Internationale Niederlassungen müssen die LEI des Hauptsitzes angeben, die aktiv sein muss (Status ISSUED).

2.12. Unternehmen, die als Investment- oder Umbrella-Fonds eingestuft sind, werden möglicherweise aufgefordert, Fondsbeziehungen offenzulegen, einschließlich Fondsmanager, Umbrella-Struktur und/oder Feeder-Master-Beziehungen.

2.12.1. Relevante Dokumente zur Unterstützung solcher Beziehungen können angefordert werden.
2.12.2. Für jede verwandte Einheit, auf die verwiesen wird, müssen LEIs angegeben werden.

2.13. Die meisten LEI-Registrierungen werden innerhalb von 1–3 Stunden abgeschlossen. Anträge, die Eltern- oder Fondsbeziehungen beinhalten, können jedoch bis zu 48 Stunden dauern. LEI-Verlängerungen und -Übertragungen können bis zu 7 Tage dauern. Unvollständige oder falsche Daten können zu Verzögerungen führen.

2.14. Nach erfolgreichem Abschluss des Antrags werden eine Bestätigung und eine Rechnung an die beim Check-out angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

2.15. Anträge werden mit dem Absenden und der Zahlung verbindlich und unwiderruflich. Dies gilt sowohl für Erstanmeldungen als auch für Verlängerungen, einschließlich Übertragungen.

2.16. Wenn der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht einreicht, können LEI System und seine Partner-LOU unter Verwendung öffentlich zugänglicher Informationen vorgehen. LEIs, die aufgrund fehlender Daten nicht bearbeitet werden können, werden nicht erstattet, und es wird keine Haftung für daraus resultierende Folgen übernommen.

2.17. Nach der Ausstellung werden die LEI und die zugehörigen Referenzdaten auf den Websites von GLEIF und LEI System öffentlich zugänglich. LEIs sind dauerhaft und können nicht neu zugewiesen oder entfernt werden.

2.18. LEI System benachrichtigt den Kunden 60 Tage vor dem geplanten Verlängerungsdatum per E-Mail.

3. Mehrjahrespläne und automatische Verlängerungen

3.1. Kunden können wählen, ihre LEI-Verlängerungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren im Voraus zu bezahlen.

3.2. Trotz mehrjähriger Vorauszahlung werden die LEI-Daten weiterhin jährlich gemäß den Anforderungen von GLEIF aktualisiert. Das offizielle „nächste Verlängerungsdatum“ basiert auf einem 365-Tage-Zyklus ab der letzten bestätigten Verlängerung.

3.3. Wenn eine LEI, die unter einen Mehrjahresvertrag fällt, auf einen anderen Dienstleister übertragen wird, gilt die Vereinbarung mit LEI System als beendet, und es erfolgt keine Rückerstattung.

3.4. Kunden können die automatische Verlängerung aktivieren. 60 Tage vor dem Ablaufdatum wird eine Vorabbenachrichtigung an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde hat ab Erhalt der Benachrichtigung fünf Kalendertage Zeit, um zu kündigen oder seine Angaben zu ändern. Geht keine Kündigung ein, wird die Zahlung über die ursprünglich angegebene Zahlungsmethode verarbeitet. Sobald die Verlängerung begonnen hat, kann sie nicht rückgängig gemacht werden.

3.5. LEI System behält sich das Recht vor, Referenzdaten anhand von Registerquellen zu aktualisieren.

3.5.1. Wenn auf offizielle Register nicht zugegriffen werden kann, können vorhandene Referenzdaten für die Verlängerung verwendet werden.
3.5.2. Wenn die Überprüfung fehlschlägt, können Eltern- oder Fondsbeziehungen als nicht öffentlich gekennzeichnet werden.
3.5.3. Die Kunden sind dafür verantwortlich, LEI System über alle Änderungen zu informieren, die nicht von den Registern erfasst werden.
3.5.4. LEI System kann zusätzliche unterstützende Dokumente anfordern, einschließlich aktualisierter Finanzdaten, neuer Autorisierungsschreiben oder Ausnahmenerklärungen.
3.5.5. Wenn die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 60 Tagen vorgelegt werden, wird die LEI möglicherweise nicht verlängert und die Servicevereinbarung kann gekündigt werden.

4. LEI-Zertifikat & Badges

4.1. LEI System bietet die folgenden digitalen Identitätsprodukte an, die beim Checkout zur Bestellung hinzugefügt oder anschließend auf der Seite „LEI-Bestelldetails“ angefordert werden können:

  • Druckbares LEI-Zertifikat: ein digitales Zertifikat mit den LEI-Daten Ihres Unternehmens, basierend auf ISO 17442 — dem internationalen Standard, der von den G20-Ländern unterstützt wird. Sofort zum Download und zum Selbstausdrucken verfügbar.
  • LEI-Badge für Websites: ein kleines Badge für Ihre Website. Besucher können darauf klicken, um die Angaben Ihres Unternehmens, wie sie in der GLEIF-Datenbank veröffentlicht sind, sofort zu verifizieren.
  • LEI-Badge für E-Mails: ein kleines Banner für Ihre E-Mail-Signatur, das den Empfängern zeigt, dass Ihr Unternehmen eine verifizierte Rechtseinheit ist.

4.2. Alle oben aufgeführten Produkte werden digital bereitgestellt. LEI System versendet keine physischen Zertifikate per Post.

5. Servicegebühren und Steuern

5.1. Die Preise für LEI-bezogene Dienstleistungen, einschließlich Registrierung, Verlängerung und Übertragung, sind auf der LEI System-Website veröffentlicht und beinhalten die geltenden GLEIF-Zuschläge.
Gebühren für die Bestellung einer neuen LEI, die Übertragung einer LEI oder die Verlängerung einer LEI finden Sie hier.

5.2. Umsatzsteuerbehandlung:

  • Estnische Kunden: Es gilt 24 % MwSt.
  • EU-ansässige Kunden mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Es wird keine Mehrwertsteuer hinzugefügt (Reverse-Charge-Verfahren).
  • EU-ansässige Kunden ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Mehrwertsteuer wird gemäß dem im Wohnsitzland des Kunden geltenden Satz im Rahmen des EU-One-Stop-Shop-(OSS)-Verfahrens berechnet. Als Anbieter digitaler Dienstleistungen ist LEI System verpflichtet, die lokale Mehrwertsteuer im Namen des Landes des Kunden zu erheben und abzuführen; es gelten daher der Mehrwertsteuersatz und die Regeln des EU-Mitgliedstaats des Kunden.
  • Kunden außerhalb der EU: Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

5.3. Automatische Verlängerungen werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bearbeitung veröffentlichten aktiven Preise berechnet.

6. Rückerstattungen und Stornierungen

6.1. Rückerstattungsanträge müssen an info@leisystem.com gesendet werden und werden innerhalb von 7 Werktagen geprüft.

6.2. Rückerstattungen werden über die ursprüngliche Zahlungsmethode abgewickelt und können je nach Bankinstitut bis zu 30 Tage dauern, bis sie auf Ihrem Bankkonto eingehen.

6.3. Nach Einreichung einer Bestellung werden automatisierte Arbeitsabläufe sofort eingeleitet. Die LEI-Registrierung, -Verlängerung und -Übertragung umfasst die Arbeit mehrerer Organisationen und Spezialisten – einschließlich Datenerfassung, Überprüfung und Validierung in Zusammenarbeit mit der akkreditierten LOU (RapidLEI). Die Bearbeitung einer Rückerstattung erfordert separate administrative Arbeiten, einschließlich Buchungseinträgen und der Ausstellung von Gutschriften.
Daher fällt für alle Rückerstattungen eine Bearbeitungsgebühr von 40 € an.

6.3.1. Für LEI-Anträge in bestimmten Rechtsordnungen kann die LOU (Local Operating Unit) zusätzliche jurisdiktionsspezifische Zuschläge erheben, um obligatorische Registergebühren zu decken, die von lokalen Behörden erhoben werden. Sofern zutreffend, werden diese Zuschläge vor der Zahlung an der Kasse angezeigt. Sie werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis weitergegeben und sind nicht erstattungsfähig, sobald der Datenabrufprozess eingeleitet wurde, unabhängig davon, ob die LEI letztendlich ausgestellt wird.

6.4. In den folgenden Fällen sind Rückerstattungen nicht möglich:

  • Die LEI wurde bereits ausgestellt oder verlängert.
  • Die automatische Verlängerung wurde abgeschlossen.
  • Ein Mehrjahresvertrag wurde vorzeitig gekündigt.
  • Die LEI-Übertragung führte zu einem Verlust der Gültigkeitsdauer.
  • Der Kunde hat die erforderlichen Informationen nicht innerhalb von 60 Tagen bereitgestellt.
  • Elterndaten wurden eingereicht, aber später für ungültig erklärt.

6.5. Die gesamte Rückerstattungsabwicklung unterliegt dem GLEIF RA Governance Framework.

7. Dienstleistungen Dritter und Marketingpartner

7.1. LEI System kann bestimmte Supportleistungen an spezialisierte Drittanbieter auslagern. Dies kann Folgendes umfassen:
• Hosting und Wartung von Online-Plattformen
• sichere Zahlungsabwicklung
• Kommunikationsdienste (z. B. E-Mail, Benachrichtigungen)
• Tools zur Erfassung von Kundenfeedback

7.2. Diese Anbieter können auf Kundendaten nur zugreifen, wenn dies zur Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderlich ist, und zwar im Rahmen von Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen.

7.3. Kontaktdaten (Firmenname, Vertreter, E-Mail usw.) können an ausgewählte Marketingpartner weitergegeben werden, die Dienstleistungen anbieten, die für den Kunden relevant sind.

7.4. Drittanbieter können Kunden direkt bezüglich ihrer Dienstleistungen kontaktieren, wenn diese im Zusammenhang mit dem Betrieb von LEI System stehen.

7.5. Alle Engagements mit Dritten unterliegen Datenschutzstandards, die mindestens den von LEI System festgelegten Standards entsprechen.

7.6. Durch die Nutzung der Dienste von LEI System erklärt sich der Kunde mit den oben genannten Vereinbarungen einverstanden.

8. Rechtsordnung und Schlussbestimmungen

8.1. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für alle Handlungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der LEI seiner juristischen Person.

8.2. LEI System übernimmt keine Verantwortung für finanzielle oder regulatorische Folgen, die sich aus LEI-Bearbeitungsverzögerungen oder -fehlern ergeben.

8.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne Vorankündigung aktualisiert werden. Die neueste Version ist immer auf leisystem.com verfügbar.

8.4. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang damit ergeben, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen dem Recht der Republik Estland und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Die Gerichte der Republik Estland sind ausschließlich zuständig für die Beilegung solcher Streitigkeiten oder Ansprüche.